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Unternehmer erhalten mehr Freiheit bei der Namenswahl ihrer Firma: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 08.12.2008 (Az.: II ZB 46 / 07) der restriktiven Sichtweise vieler Handelsregister eine Absage erteilt. Diese hatten sich bis dato geweigert, Firmennamen aus reinen Buchstabenkombinationen ins Handelsregister einzutragen. Unternehmen können sich jetzt bei der Auswahl von Firma, geschäftlichen Kennzeichen und Marken nach weitgehend einheitlichen Maßstäben richten. Das erleichtert es den Unternehmern erheblich, sich nach außen darzustellen. Der BGH begründete die Liberalisierung vor allem mit der gewandelten Geschäftswirklichkeit. Auch nicht "als Wort aussprechbare" Buchstabenkombinationen werden demnach in der Regel als Name eines Unternehmens verstanden.  |